Energieausweis
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Erstellung von Gebäudeenergiepässen gemäß "dena" - Standard:
- Auf Beschluss der Europäischen Union (Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden) soll ab 01.01.2008 der Gebäudeenergieausweis für Bestandsgebäude nachfolgend Energiepass genannt, eingeführt werden. Dies hat für uns in Deutschland zur Folge, dass in dem jetzt herausgegebenen Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) weitreichende Änderungen eingeführt werden, die für alle Bestandsgebäude (alle älteren Wohngebäude) Gültigkeit haben. Im nächsten Absatz lege ich Ihnen die wichtigsten Neuerungen der kommenden EnEV dar:
- "Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufes oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis, den so genannten Energiepass, zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis (Energiepass) auf der Grundlage des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs oder auf Grundlage des errechneten Energiebedarfes einsetzen."
- Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung (1. WSchVO) errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden.
- Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden.
- Übergangsweise bis zur gesetzlichen Einführung der neuen EnEV, also im Jahr 2007, soll für zwischenzeitlich erstellten Energieausweise im Bestand (Energiepässe) die Wahlfreiheit für die Kunden bestehen, ob der Energieausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder auf Grundlage des tatsächlich ermittelten Energieverbrauches ermittelt wird. Alle in dieser Zeit erstellten Energieausweise habe eine uneingeschränkte Gültigkeit für den Zeitraum von 10 Jahren.
- Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
- Öffentliche Gebäude mit einer Gebäudefläche von mindesten 1.000 m² sind verpflichtet, diesen Energieausweis (Energiepass) gut sichtbar für jedermann im Gebäude anzubringen.
- Der Energiepass informiert Sie über die energetische Qualität Ihres Gebäudes. In dem Energiepass sind Kennwerte des Gebäudes und Referenzwerte angegeben. Dafür werden Eigenschaften der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Luftdichtigkeit, usw.) sowie die Heizungsanlage des Gebäudes begutachtet und bewertet. Das Ergebnis enthält darüber hinaus Hinweise und Vorschläge, wie die Energieeffizienz des Gebäudes durch Modernisierungen verbessert werden kann.
Der Energiepass dokumentiert den IST - Zustand Ihres Gebäudes.
- Mit Hilfe dieses Energiepasses können Käufer bzw. Mieter erkennen, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Dadurch wird im Miet- bzw. Kaufsektor von Gebäuden die Vergleichbarkeit von Wohneinheiten mit gleicher Größe hergestellt. Langfristig wird dadurch beabsichtigt, die Verschwendung von Energielieferanten wie Erdöl, Erdgas & Kohle erheblich zu reduzieren und unseren Kindern eine lebenswertere Umwelt zu erhalten.
- Im Umkehrschluss bedeutet das für den Vermieter, dass sich in Zukunft Wohnungen mit einer besseren Bewertungsnote im Energiepass besser vermarkten lassen.
Nutzen Sie den Wegweiser zum Energieausweis mit Einführungsstichtagen als PDF-Download.
